Rechtliche Hinweise
 
Alle angebotenen Arbeiten führe ich im Rahmen des StBerG § 6 Nr. 3+4 durch.
Für meine Dienstleistungen bedeutet dies konkret, dass ich Ihnen die
Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle anbieten kann.
 
Alle anderen Tätigkeiten fallen unter das Verbot der Hilfestellung
in Steuersachen und sind Steuerberatern vorbehalten.

Das betrifft neben anderen Tätigkeiten das Erstellen von Steuererklärungen
sowie den Jahresabschluss mit allen dazu gehörenden Arbeiten.